Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Hinweisblatt für Hochzeitsfeiern
Mit diesem Infoblatt werden Sie auf die wichtigsten Informationen hingewiesen:
Anzahl der Personen:
50 im Innenbereich
100 im Außenbereich
Kinder werden mitgezählt
Personal wird nicht mitgezählt
Überdachungen / Pavillons / Zelte mit guter Durchlüftung gelten als Außenbereich
Raum / Location:
Keine Abstandsregeln. Auch Tafeln sind erlaubt
Essen:
Selbstbedienbüffet nur mit verpackten Pro-dukten, ansonsten Bedienbüffets oder Sicherstellung, dass Besteck und Ge-schirr nicht durch mehrere Personen berührt werden kann
Live-Musik:
Ist möglich unter folgender Voraussetzung: Abstand 1,5 m vom Publikum, Blasmusik und Sänger 2 m - Profiband oder bis zu 10 Laienmusiker
Das Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben ist zu beachten (https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/mel-dung/6461/faq-grundlegendes-zum-hoch-schulbetrieb-zur-forschung-und-zum-kulturel-len-leben.html)
Mund-Nasen-Bedeckung:
Nicht erforderlich, außer beim Verlassen der geschlossenen Gesellschaft
Tanzen:
Ohne Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt
Sperrstunde:
Die Corona-Sperrstunde wurde aufgehoben. Es gelten wieder die Regeln wie vor der Corona-Pandemie
Schutz-und Hygienekon-zept:
Es ist kein eigenes Konzept erforderlich, wenn die Veranstaltung in einer Gaststätte stattfindet
Stand: 25.6.2020
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